Betreuung durch Schulbegleitung

Schulbegleitung steht den Schülerinnen und Schülern zu, die aufgrund einer Behinderung oder Entwicklungsstörung beim Schulbesuch auf unmittelbare, individuelle Unterstützung angewiesen sind.

Eine Schulbegleitung ist während eines Teils oder auch während der gesamten Schulzeit bei der Schülerin oder dem Schüler und leistet der Behinderung oder Entwicklungsstörung angemessene, kompensierende Hilfestellung. Die Person leistet pädagogische und lebenspraktische, sowie pflegerische Unterstützung. Darüber hinaus hilft sie bei der Integration innerhalb der Gruppe und wirkt deeskalierend. Ziel dieser Inklusionshilfe ist natürlich, dass das Kind soweit in seiner Selbständigkeit gefördert und integriert wird, das letztlich eine Unterstützung überflüssig wird.

Gemeinsam mit der Sonderpädagogin und der Klassenlehrkraft wird die Schulbegleitung an die Seite des zu unterstützenden Kindes gestellt.

Der Antragsteller sind die Erziehungsberechtigten des Kindes. Für Kinder mit körperlichem- und/ oder geistigen Beeinträchtigungen ist das Sozialamt zuständig.

Adresse des Sozialamt:
Sozialamt Fachdienst
Entenpoth 34, 44263 Dortmund
Email: eingliederungshilfe@stadtdo.de
Telefonnummern können Sie bei uns erfragen.

Bei Hilfen bei seelischer Behinderung und von seelischer Behinderung bedrohter junger Menschen ist das Jugendamt zuständig.

Jugendamt Fachstelle 35a
Ostwall 64, 44135 Dortmund
Email: jugendamt-schulbegleitung@stadtdo.de
Tel: 0231/ 5010599

Sprechzeiten:
Mo – Fr, 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mo – Mi, 13:30 – 15:30
Do, 13:30 – 17:00

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung einer Schulbegleitung.