Lockerung der Maskenpflicht

Ab dem 2.11. dürfen die Kinder an ihrem festen Sitzplatz die Maske abnehmen. Sobald der feste Sitzplatz verlassen wird, gilt weiterhin Maskenpflicht im Schulgebäude. Auf dem Schulhof kann die Maske – wie zuletzt auch – abgenommen werden. Wer sowohl am Sitzplatz als auch auf dem Schulhof Maske tragen möchte, kann dies auch tun.

Author: Funke