Ab dem 2.11. dürfen die Kinder an ihrem festen Sitzplatz die Maske abnehmen. Sobald der feste Sitzplatz verlassen wird, gilt weiterhin Maskenpflicht im Schulgebäude. Auf dem Schulhof kann die Maske – wie zuletzt auch – abgenommen werden. Wer sowohl am Sitzplatz als auch auf dem Schulhof Maske tragen möchte, kann dies auch tun.