Kategorie: Schuljahr 19/20

Elternbrief vom 17.4.20

Liebe Eltern der Funkeschule,

ich hoffe, es geht Ihnen und Ihren Familien gut! Unsere Schule wird sich ab 04.05.2020 wahrscheinlich wieder für die Viertklässler öffnen. Bis dahin läuft natürlich die Notbetreuung weiter, die ja noch erweitert werden soll. Falls Sie schon jetzt wissen, dass Sie wieder arbeiten müssen, schreiben Sie bitte den Klassenlehrer*innen, ab wann und in welcher Zeit und wir nehmen Kontakt zu Ihnen auf. Natürlich gibt es auch noch mehr Arbeitsmaterial, dass die Lehrer*innen an ihre Klassen verteilen werden. Falls Sie Fragen, welcher Art auch immer haben, im Vormittagsbereich ist das Sekretariat nächste Woche jeden Tag besetzt, ansonsten über die Notfallnummern, die auf der Homepage stehen. Viele Eltern möchten gerne helfen oder spenden und ich bedanke mich schon mal für Ihre Bereitschaft. Ich werde, sobald ich Informationen z. B. über die Hygienepläne und Abläufe habe, mich sehr gerne bei Ihnen melden. Ich freue mich schon darauf, alle Funken möglichst schnell und gesund wieder zu sehen.

Herzliche und gesunde Grüße

Nina Rabiega

Notfallkindergeld

Liebe Eltern,

durch die Corona Krise gibt es die Möglichkeit für Familien mit einem kleinen Einkommen, einen Antrag auf weiteres Geld, dem Notfallkindergeld zu stellen. Hier finden Sie ein paar Links, um einmal zu prüfen, ob Sie auch das Kindergeld bekommen können und wie Sie einen digitalen Antrag stellen können.

Hier gibt es ein Erklärvideo:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/notfall-kiz

Hier kann der Kinderzuschlag digital beantragt bzw. geprüft werden, wer berechtigt ist, diesen zu bekommen. https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start

“Änderungen beim Kinderzuschlag ab dem 1.4.2020

Die grundlegenden Voraussetzungen für den Kinderzuschlag gelten weiterhin. Diese finden Sie auf der Seite Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer.

Folgende Änderungen gelten durch den Notfall-KiZ:

  • Eltern müssen nur noch ihr Einkommen im Monat vor der Antragstellung nachweisen. Stellen Sie Ihren Antrag zum Beispiel im April, müssen Sie nur noch das Einkommen für den März nachweisen. Diese Regelung gilt befristet bis zum 30.09.2020.
  • Erhalten Sie bereits den Höchstbetrag von 185 Euro pro Kind, wird Ihr KiZ-Bezug automatisch um 6 Monate verlängert.
  • Beziehen Sie aktuell Kinderzuschlag und erhalten weniger als 185 Euro pro Kind, können Sie Ihren KiZ-Anspruch überprüfen lassen.
  • Vermögen wird beim Kinderzuschlag nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt.

Die genauen Änderungen finden Sie im Bundesgesetzblatt Nr.14, Artikel 6.”


Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich auch gerne an Frau Muckermann, unsere Schulsozialarbeiterin wenden. E-Mail: muckermann@diakoniedortmund.de oder per Telefon: 01732650041.