Infos zum Bildungs- und Teilhabegesetz:
Liebe Eltern der Funkeschule, hier ein paar Informationen wann und wie Sie Unterstützung
bekommen können:
Wer ist anspruchsberechtigt / kann Leistungen bekommen?
- Leistungsempfänger nach dem SGB II und dem 3. Kapitel SGB XII
- Bezieherinnen von Kindergeldzuschlag und Wohngeld
- Empfängerinnen von Leistungen gem. § 2 und § 3 AsylbLG
Welche Leistungen können beantragt werden?
- Eintägige Ausflüge und Mehrtägige Fahrten
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung
- Soziale und kulturelle Teilhabe (15 € pro Monat für die Musikschule, Schach AG, Sportvereine)
- Schulbedarf (Materialien für die Schule)
130,00 Euro für das erste Schulhalbjahr
65,00 Euro für das zweite Schulhalbjahr
WICHTIG: Wenn Sie den Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, müssen Sie jedes Jahr! einen extra Antrag für Schulbedarf sowie soziale und kulturelle Teilhabe ausfüllen. Wenn Sie den Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, müssen Sie davon das Büchergeld bis Ende Mai für die Schule bezahlen. Alle anderen Leistungsempfänger*innen bekommen das Geld im August und Februar auf ihr Konto ausgezahlt. Aber nur wenn der Bescheid aktuell ist.
Bitte geben Sie immer eine Kopie des aktuellen Bescheids vom (Jobcenter, Familienkasse, Wohngeld oder AsylblG) im Sekretariat ab oder schicken ein Foto als Scan an
funke-grundschule@stadtdo.de
Sie können auch selbst die Anträge an das Sozialamt schicken: Dazu einfach den Antrag ausfüllen,
einscannen und an bildungspaket@stadtdo.de schicken.
Weitere Informationen und die Anträge finden Sie unter:
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/familie_und_soziales/sozialamt/leistungen_fuer_bildung_und_teilhabe/index.html